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Die Flurkarte hat ihren historischen Ursprung im ausgehenden 17. Jahrhundert. Detaillierte Karten wurden erstmals in Frankreich und Italien erstellt. In Deutschland (Preußen) wurde seit etwa 1811 mit der Vermessung von Boden begonnen.

Die Karte zeigt die genauen Verläufe von Grundstücksgrenzen und damit Eigentumsverhältnisse auf. Sie diente somit zur Errechnung der Grundsteuer, die Banken nutzen die Flurkarte zur Errechnung des Beleihungswertes.

In den 1990er Jahren wurde die Flurkarte schrittweise durch die Automatisierte Liegenschaftskarte ersetzt.

Die Definition der Flurkarte

Die Karte (Katasterkarte, Liegenschaftskarte) war eine maßstabsgetreue Darstellung sämtlicher Liegenschaften (Flurstücke, Grundstücke). In Verbindung mit der so genannten Schätzungskarte stellte sie den darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters dar.

Mit ihrer Hilfe konnte der Nachweis der Lage und Abgrenzung geführt werden. Aus diesem Grund war die Karte die offizielle Kartengrundlage des Grundbuchs und den darin vermerkten Grundstücken.

Dies machte sie zur rechtlichen Basis für die Sicherung der Eigentumsverhältnisse an Grundstücken (bebaut oder unbebaut). Außerdem diente sie zur Berechnung der Grundsteuer.

In der Karte wurde folgendes dargestellt:

  • Flurstücke inklusive ihrer Grenzen und Nummern
  • Gebäude mit ihren Nummern und der jeweiligen Nutzung
  • Nutzungsarten des Bodens
  • Gemarkungs- und Gemeindegrenzen
  • Blattrahmen mit Flurnummer, Gemarkungsbezeichnung, Herkunft, Maßstab

Nicht einheitliche Verfahrensweisen wurden bei der Darstellung folgender Aspekte angewendet:

  • Grenz- und Vermessungspunkte mit ihren Nummern
  • Hecken, Zäune und Mauern
  • Topografische Angaben und Böschungen
  • Eigentümer der Flurstücke (sie wurden nur manchmal eingetragen)
  • Die automatisierte bzw. digitale Liegenschafts- oder Flurkarte enthält die gleichen Informationen, wie die bis Ende des 20. Jahrhunderts genutzte Flurkarte.

Die Flurkarte wichtiger Teil im Grundbuch für einen Baukredit

Für alle Personen, die ein Grundstück kaufen oder darauf bauen möchten, ist die Karte bzw. automatisierte Liegenschaftskarte von Bedeutung.

Wer ein Grundstück erwirbt, um darauf beispielsweise Wohneigentum zu errichten, der benötigt dafür nicht nur einen Hauskredit oder ein Darlehen, sondern muss auch einen Bauantrag einreichen.

Genau für diesen Bauantrag und den damit verbundenen Lageplan wird ein Auszug aus der Flurkarte (Liegenschaftskarte) gebraucht. Damit kann ein Nachweis über die Grundstücksgrenzen (Grenzeinhaltungsbescheinigung) erbracht werden.

Wird über einen Baukredit verhandelt, so bewertet die Bank natürlich den Wert eines Grundstücks, denn es dient dem Kreditgeber bei der Immobilienfinanzierung in den meisten Fällen als Sicherheit. Dazu muss ermittelt werden, wie hoch die Beleihungsgrenze eines Grundstücks oder Hauses ist. Dies geschieht, indem die Bank (auch mit Hilfe dieser Karte) den Wert berechnet.

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Flurkarte - historisches Werkzeug zur Darstellung von Eigentum

Die Flurkarte wurde seit den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts deutschlandweit durch die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) bzw. Digitale Flurkarte im Bundesland Bayern ersetzt.

  • Aufgrund der Digitalisierung wurde eine sehr viel einfachere Weiterführung der bisherigen Karten ermöglicht. Die traditionelle Flurkarte ist heute lediglich ein historisches Dokument und nicht mehr im Einsatz.

Quellen

Schmoll, Fritz: Basiswissen Immobilienwirtschaft »
Handschumacher, Johannes: Immobilienrecht praxisnah: Basiswissen für Planer »
de Lange, Norbert: Geoinformatik: in Theorie und Praxis »
Langgartner, Christian: Nachbarrecht: Meine Rechte als Anwohner »
Keller, Helmut: Praxishandbuch Baufinanzierung für Wohneigentümer: Planung - Kosten - Realisierung »