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Jede natürliche oder juristische Personen, die einer anderen Person Geld leiht, wird als Kreditgeber bezeichnet. Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich um eine Bank, eine Sparkasse, ein Autohaus, einen Elektrodiscounter oder eine Privatperson handelt. Jeder Kreditgeber kann grundsätzlich selbst entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen er einen Kredit vergibt.

Banken als Kreditgeber

Wer bei einer deutschen Filial- oder Direktbank einen Kredit erhalten möchte, müsste über eine positive Schufaauskunft und ein regelmäßiges Einkommen verfügen. Einige dieser Kreditgeber beschränken ihre Privatkredite auf Arbeitnehmer, andere Kreditgeber sind durchaus bereit, auch Selbstständige und Freiberufler in die Kreditvergabe einzubeziehen.

Sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, können Privatkredite in jeder belieben Höhe aufgenommen werden. Oftmals gibt es jedoch eine Obergrenze, die für jeden Kunden anhand seiner persönlichen Bonität individuell festgelegt wird.

Das Gleiche gilt für die Ratenhöhe und die Laufzeit. In den allermeisten Fällen sind Laufzeiten zwischen 12 und 84 Monaten üblich. Es gibt aber auch einige Kreditgeber, die Kredit mit einer sehr langen Laufzeit von bis zu 180 Monaten anbieten.

Privatpersonen als Kreditgeber

In den letzten Jahren sind zahlreiche Kreditvermittlungsplattformen im Internet entstanden. Diese Plattformen fungieren niemals als Kreditgeber, sondern vermittlern lediglich Privatpersonen, die dies tun.

Wer an einem Privatkredit aus dem Internet interessiert ist, müsste sich auf der Plattform registrieren, dort seinen Kreditwunsch angeben und anschließend nach einem geeigneten Kreditgeber suchen. Diese Person wird sich mit dem Kreditinteressenten in Verbindung setzen und alles weitere veranlassen.

Privatkredite können auch im persönlichen Freundes- oder Verwandtenkreis vergeben werden. Diese Kredite haben den großen Vorteil, dass es keine allgemeingültige Richtlinien für die Rückzahlung gibt.
Sie kann so geregelt werden, wie es für beide Seiten - den Kreditgeber und den Kreditnehmer - stimmig ist.

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Die Arge und das Jobcenter als Kreditgeber

Empfänger von ALG II, die keine andere Möglichkeit mehr haben, einen seriösen Kredit zu bekommen, könnten unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bei ihrem zuständigen Jobcenter beantragen. Dazu müsste allerdings ein triftiger Grund vorliegen.

Kein Jobcenter wird einen Kredit bewilligen, wenn der Kunde einfach nur in den Urlaub fahren oder größere Anschaffungen, die nicht unbedingt notwendig sind, tätigen möchte. Etwas anders sieht es jedoch aus, wenn die Waschmaschine, der Kühlschrank oder der Fernseher kaputt gegangen ist.

Oftmals reichen die ALG II Regelsätze nicht aus, um regelmäßig Geld zurückzulegen, mit dem größere Reparaturen finanziert oder wichtige Anschaffungen im Haushalt getätigt werden können.

Liegen die Voraussetzungen für ein Darlehen von der Arge vor, wird der Kreditgeber das Geld in einem Betrag auszahlen. Es darf dann nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Dies ist dem Kreditgeber entsprechend zu belegen.

Für die Rückzahlung des Darlehens berechnet der Kreditgeber keine Zinsen. Oftmals wird er es in Raten zurückfordern und gleich mit der laufenden ALG II Leistung verrechnen. Die Ratenhöhe kann individuell vereinbart werden.