Hauskredit

DSVGO

sichere Serververbindung

Mit dem Darlehensantrag richtet sich der "Darlehensbewerber" nach ersten Vorgesprächen und der Aufstellung eines Finanzierungsplans an die Bank, um sein Finanzierungsvorhaben auch auf dem formalen Weg einzuleiten.

Die Bank wird den eingehenden Darlehensantrag mitsamt der beigelegten Unterlagen, die Kreditfähigkeit und Bonität des Antragstellenden prüfen. Fällt die Entscheidung des Kreditinstituts positiv aus, erhält der potentielle Kreditnehmer die Kreditzusage - der Vertrag ist abschlussbereit.

Für die weiteren Schritte müssen in der Regel weitere Unterlagen (Grenzbescheinigung, Rohbau- und Schlussabnahmeschein, Grundpfandrechtbestellung, Feuerversicherungsurkunde, Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen) eingereicht bzw. die entsprechenden Sicherheiten bestellt werden. Erst danach wird die vereinbarte Kreditsumme ausgezahlt.

Wie sieht der Darlehensantrag aus?

Einen einheitlichen Darlehensantrag gibt es nicht - er variiert von Kreditinstitut zu Kreditinstitut, enthält aber im Normalfall bestimmte Grundbausteine.

Hierzu zählen beispielsweise die Abfrage folgender Angaben:

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden sich außerdem weitere verlangte Informationen wie zum Beispiel zu Vorfälligkeitsentschädigungen oder bestimmten Fristen nach dem Ende der Zinsbindungsfrist.

  • Lassen Sie sich die AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) zum einfachen Nachvollziehen unbedingt aushändigen!
Ratenkredit
schnell & einfach geschützte Daten

Welche Unterlagen benötigt man für den Darlehensantrag?

Für die Beantragung eines Darlehens wird eine Fülle von Unterlagen benötigt. Antragstellende sollten dementsprechend frühzeitig mit der Beschaffung aller notwendigen Dokumente beginnen. In einigen Fällen - beispielsweise bei Fertighäusern oder dem Erbbaurecht - sind zusätzliche Unterlagen erforderlich.

Folgende Unterlagen sollten Sie für den Darlehensantrag bereit halten:

Wird die Finanzierung eines Mehrfamilienhauses angestrebt, sollte außerdem die aktuelle Kaltmietenaufstellung beigelegt werden.

Bei Erbbaurecht gilt, dass eine Abschrift des entsprechenden Erbbaurechtsvertrags vom Kreditinstitut benötigt wird und bei Fertighäusern sollte in jedem Fall der Vertrag über die Herstellung des Hauses eingereicht werden.

Wann unterschreibe ich den Darlehensvertrag?

Generell ist es sinnvoll, den Vertrag erst nach dem Notartermin abzuschließen. Der Grund: Wird man sich mit dem Verkäufer nicht einig, muss der Darlehensvertrag aufgelöst werden, es entstehen Kosten für den Kreditnehmer.

Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass Banken – nach der Unterschrift zum Kaufvertrag – plötzlich (trotz positiver Resonanz auf den Darlehensantrag) einen Rückzieher machen. Wie können Kreditnehmer dieses Risiko umgehen?

Wer sich um einen Baukredit bemüht und eine interessante Finanzierung findet, fixiert das Ganze am besten über eine verbindliche Finanzierungszusage.


Quellen

Herrling, Erich: Die perfekte Immobilienfinanzierung. Wie Sie sich für das passende Angebot entscheiden »