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Beim Privatdarlehen erhält der Darlehensnehmer von einer Privatperson (also nicht von einer Bank oder einem sonstigen Kreditinstitut) Geldmittel, um eine Anschaffung zu tätigen, eine dringend notwendige Reparatur durchführen zu lassen usw. Personen, die ein solches Privatdarlehen geben können, sind:

Alle Darlehensgeber sind "natürliche Personen", gelten also nicht, wie zum Beispiel gewerblich handelnde Banken, als "juristische Personen". Die gesetzliche Vorgabe zum Privatdarlehen (auch Privatkredit genannt) findet sich in § 488 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Die Begriffe Privatdarlehen oder Privatkredit werden auch von Banken verwendet, die damit einen sogenannten Konsumkredit beschreiben. Diese werden in der Regel für die Anschaffung von Konsumgütern oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen gewährt.

Welche Vorteile hat ein Privatdarlehen?

Wer ein solches Darlehen erhält, kann von verschiedenen Vorteilen profitieren, die es so beim klassischen Darlehen von der Bank nicht gibt. Die wichtigsten Vorteile beim Privatdarlehen sind:

Darlehensgeber und Darlehensnehmer kooperieren bei einem privaten Darlehen auf Vertrauensbasis, was zu sehr viel unkomplizierteren Vereinbarungen führt. Vor allem unter Verwandten halten sich die Vereinbarungen oft in Grenzen und es gibt nur wenige oder gar keine schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen. Allerdings sollte auch bei einem Privatdarlehen zumindest ein rudimentär verfasster Darlehensvertrag erstellt werden.

  • In einem Vertrag zu einem Privatdarlehen sollten die Vertragspartner zumindest die Höhe der Darlehenssumme sowie die Modalitäten der Rückzahlung festgehalten werden. Auch ist der Vertrag von beiden Parteien zu unterzeichnen. Auf diese Weise gibt es später keine Missverständnisse und jede Partei hat die wichtigsten Vertragsinhalte in Schriftform vorliegen, falls es zu einem Rechtsstreit kommt.
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Was ist bei einem Privatdarlehen zu beachten?

Obwohl es sich um ein reines Geschäft zwischen zwei Privatpersonen handelt, hat das Privatdarlehen rechtliche beziehungsweise steuerrechtliche Konsequenzen. Beispielsweise müssen vereinbarte und gezahlte Zinsen in der Einkommenssteuererklärung aufgeführt werden. Immerhin handelt es sich dabei um Ausgaben bzw. Einnahmen.

Für mehr Sicherheit kann der Darlehensgeber sorgen, wenn er dem Darlehensnehmer die Darlehenssumme nicht in bar auszahlt, sondern sie ihm unter Angabe des Verwendungszweckes "Darlehen" oder "Kredit" auf sein Konto überweist. Auf diese Weise hat er, neben dem Darlehensvertrag, einen zusätzlichen Beleg dafür, dass Geld geflossen ist und der Empfänger ihm diese Summe schuldet.

Wer das geliehene Geld für ein Privatdarlehen trotz einer engen Beziehung zum Darlehensnehmer absichern möchte, der kann nach einer Sicherheit fragen. Beispielsweise könnte ein vorhandenes Fahrzeug als solche dienen. Dies sollte dann allerdings in den Darlehensvertrag geschrieben werden. Im Idealfall händigt der Fahrzeugeigentümer dem Darlehensgeber bis zur vollständigen Rückzahlung als Pfand den Fahrzeugbrief aus.


Quellen

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Vertragstypische Pflichten nach BGB »
Lutz, Andreas / Delp, Andrea Claudia: Darlehen und Kredit: Wie und wo sich Gründer und kleine Unternehmen Geld leihen können »
Lippe, Gerhard: Übungen für Bankkaufleute »